Wir vermieten nur an Mitglieder der Genossenschaft.

Bei der Aufnahme als Mitglied ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,- € zu zahlen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Geschäftsanteil für 500.- € zu übernehmen. Vor Übernahme einer Wohnung ist dann ein weiterer Geschäftsanteil über 500.- € zu erwerben.

Eine Kaution muss nicht bezahlt werden.

Mit Abschluss des Mietvertrages erhält das Mitglied ein Dauernutzungsrecht an der Genossenschaftswohnung. Dies bedeutet für Sie: Eine Kündigung wegen Eigenbedarf haben Sie bei uns nicht zu befürchten.

Über die Ausschüttung einer Dividende, die bis zu 4 % des Geschäftsguthabens betragen kann, beschließt die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann frühestens nach Beendigung des Mietvertrages mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.

Wegen der konkreten Anmietung einer Wohnung informieren sie sich bitte unter Exposés.

Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin mit uns und bringen Sie einen bereits ausgefüllten Bewerbungsbogen mit, wenn Sie eine Wohnung anmieten möchten.

Diesen finden Sie in unseren
 
Downloads

Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG

Unsere aktuellen Wohnungsangebote