Wir vermieten nur an Mitglieder der Genossenschaft.

Mitglieder der Genossenschaft werden Sie erst dann, wenn Sie bei uns eine Wohnung/Haus wirklich ganz konkret anmieten werden. Als Bewerber werden Sie bei uns kein Mitglied. Erst wenn es zum Mietvertrag kommt, müssen Sie bei uns folgende Beträge bezahlen:

Bei der Aufnahme als Mitglied ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,- € zu zahlen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Geschäftsanteil für 500.- € zu übernehmen. Die weiteren von Ihnen zu übernehmenden Anteile richten sich danach, welches Haus bzw. Wohnung Sie anmieten möchten, also z.B. einen Neubau oder eine renovierte/modernisierte Wohnung bzw. Reihenhaus. Für genauere Informationen verweisen wir auf unsere Satzung und dort auf den § 17 Absatz 2, den Sie ebenfalls hier auf unserer Homepage unter „Satzung“ finden können.

Eine Kaution muss nicht bezahlt werden.

Mit Abschluss des Mietvertrages erhält das Mitglied ein Dauernutzungsrecht an der Genossenschaftswohnung. Dies bedeutet für Sie: Eine Kündigung wegen Eigenbedarf haben Sie bei uns nicht zu befürchten.

Über die Ausschüttung einer Dividende, die bis zu 4 % des Geschäftsguthabens betragen kann, beschließt die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann frühestens nach Beendigung des Mietvertrages mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.

Wegen der konkreten Anmietung einer Wohnung informieren Sie sich bitte unter Exposés.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus anmieten möchten, bringen Sie bitte einen bereits ausgefüllten Bewerbungsbogen mit oder mailen ihn vorab an die folgende E-Mail: info@ansbacher-baugenossenschaft.de

Diesen finden Sie in unseren
 
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Ansbacher Baugenossenschaft Stadt und Landkreis Ansbach eG

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