Mitgliedschaft und Anmietung einer Wohnung
Wir vermieten nur an Mitglieder der Genossenschaft.
Bei der Aufnahme als Mitglied ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,- € zu zahlen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Geschäftsanteil für 500.- € zu übernehmen. Vor Übernahme einer Wohnung ist dann ein weiterer Geschäftsanteil über 500.- € zu erwerben.
Eine Kaution muss nicht bezahlt werden.
Mit Abschluss des Mietvertrages erhält das Mitglied ein Dauernutzungsrecht an der Genossenschaftswohnung. Dies bedeutet für Sie: Eine Kündigung wegen Eigenbedarf haben Sie bei uns nicht zu befürchten.
Über die Ausschüttung einer Dividende, die bis zu 4 % des Geschäftsguthabens betragen kann, beschließt die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann frühestens nach Beendigung des Mietvertrages mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.
Wegen der konkreten Anmietung einer Wohnung informieren sie sich bitte unter Exposés.